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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Sachverständigenbüro Steffen H.W. Kießlich

gültig ab 25.05.2018

§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

 

§ 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zu Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

 

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das vereinbarte Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig.

In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

 

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsrundlage. Die im Gutachtenauftrag und Sicherungsabtretung befindliche Honorarvereinbarung zugunsten des Kfz – Sachverständigenbüro, ist Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. als Anhang dieser AGB beigefügt.

 

5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen“.

 

5.3 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 110, zzgl. MwSt. berechnet.

 

5.4 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

 

5.5 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

 

5.6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge.

 

5.7 Die gefertigten Fotografien in einem Gutachten werden pro Bild mit € 2, zzgl. MwSt. berechnet;

liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge pro Bild mit € 0,50, zzgl. MwSt. berechnet.

 

5.8 Für die Erstellung eines Gutachten, werden die EDV-Aufwendungen mit 20,- €, zzgl. MwSt. berechnet,

sowie Tel. / Fax / Porto / Email pro Max. € 15,- zzgl. MwSt. berechnet.

 

5.9 Die Fahrtkosten werden in Höhe von € 0,70 zzgl. MwSt. pro Kilometer berechnet.

 

5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.3)

 

5.11 Für die Erstellung eines Gerichtsgutachten, wird nach dem JVEG (Justizvergütungs-und-entschädigungsgesetz) abgerechnet.

 

§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger- so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß §5, 5.3 dieser AGB.

 

§ 7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden Pauschal mit € 100,00 zzgl. MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

 

§ 8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nichts anderes (z.B. Abtretungserklärung für die Versicherung oder Rechtsanwalt) vereinbart, das Gutachten in 2-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Lichtbildsatz und einer Kopie.

Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.

Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln.

 

§ 9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

 

§ 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach besten Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz – Sachverständigenbüro Steffen H.W. Kießlich, Nordendstr. 77 in 63225 Langen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Zusatz bei Kfz-Bewertungen:

Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, dem Kfz-Sachverständiger Steffen H.W. Kießlich vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm Bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen.

Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigenbüro Steffen H.W. Kießlich zu richten.

Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.


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